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   BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89   

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BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89 (https://dejure.org/1990,987)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1990 - 9 C 90.89 (https://dejure.org/1990,987)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1990 - 9 C 90.89 (https://dejure.org/1990,987)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entlastung - Anhörungsmitteilung - Änderung der Prozesslage - Erstmaliger Beweisantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wesentliche Änderzung der Prozeßlage nach einer ersten Anhörungsmitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1074
  • DVBl 1991, 156
  • DÖV 1990, 794
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89
    Ändert sich nach einer (ersten) Anhörungsmitteilung gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG die Prozeßlage wesentlich, muß das Gericht die Parteien erneut anhören, wenn es auch jetzt noch durch Beschluß nach dem Entlastungsgesetz entscheiden will (wie urteile vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 und vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5).

    Andererseits soll das Anhörungsgebot das Berufungsgericht veranlassen, in eine Prüfung einzutreten, ob für die im Entlastungsgesetz vorgesehene vereinfachte Verfahrensweise im konkreten Fall die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind und ob das Gericht - bei Vorliegen dieser Voraussetzung - von der ihm eröffneten prozessualen Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen will (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32; Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 = NJW 1988, S. 1280 [BVerwG 03.11.1987 - 9 C 235/86]).

    Der Verstoß gegen das Anhörungsgebot des Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne des § 138 Nr. 3 VwGO, dessen Ursächlichkeit für das angefochtene Urteil im Revisionsverfahren ohne weitere Prüfung anzunehmen ist (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89
    Ändert sich nach einer (ersten) Anhörungsmitteilung gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG die Prozeßlage wesentlich, muß das Gericht die Parteien erneut anhören, wenn es auch jetzt noch durch Beschluß nach dem Entlastungsgesetz entscheiden will (wie urteile vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 und vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5).

    Andererseits soll das Anhörungsgebot das Berufungsgericht veranlassen, in eine Prüfung einzutreten, ob für die im Entlastungsgesetz vorgesehene vereinfachte Verfahrensweise im konkreten Fall die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind und ob das Gericht - bei Vorliegen dieser Voraussetzung - von der ihm eröffneten prozessualen Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen will (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32; Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 = NJW 1988, S. 1280 [BVerwG 03.11.1987 - 9 C 235/86]).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89
    Die dann notwendig werdende Überprüfung sowohl der Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens des Bruders nach Sektion 2 PTA, das der Beigeladene den Behörden nicht gemeldet hat, als auch der zur Anwendung kommenden Strafvorschriften auf ihren etwaigen politischen Charakter (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - BVerfGE 80, 315, sowie Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258) hat das Oberverwaltungsgericht anhand des Wortlauts der Rechtsnormen auf der Grundlage eines authentischen Textes vorzunehmen.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89
    Ist der Verbotstatbestand nicht aus sich heraus klar umrissen und bestimmt oder bestehen Anhaltspunkte, daß die Rechtsnorm in der Praxis weiter oder enger ausgelegt und angewandt wird, als ihr Wortlaut nahelegt, ist es zur Bestimmung der Reichweite des Verbots nötig, daß das Oberverwaltungsgericht - falls erforderlich, mit der Hilfe eines Sachverständigen (vgl. Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90, S. 112) - ermittelt, wie die Norm in ihrem Geltungsbereich durch die Gerichte interpretiert und angewendet wird (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86, 962/86 - BVerfGE 76, 143; Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - a.a.O.).
  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87

    Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89
    Ist der Verbotstatbestand nicht aus sich heraus klar umrissen und bestimmt oder bestehen Anhaltspunkte, daß die Rechtsnorm in der Praxis weiter oder enger ausgelegt und angewandt wird, als ihr Wortlaut nahelegt, ist es zur Bestimmung der Reichweite des Verbots nötig, daß das Oberverwaltungsgericht - falls erforderlich, mit der Hilfe eines Sachverständigen (vgl. Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90, S. 112) - ermittelt, wie die Norm in ihrem Geltungsbereich durch die Gerichte interpretiert und angewendet wird (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86, 962/86 - BVerfGE 76, 143; Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - a.a.O.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89
    Der Beigeladene hatte darin erstmals Gründe für eine ihm drohende Individualverfolgung in zweifelsfrei "schlüssiger" Form (vgl. dazu zuletzt Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - InfAuslR 1990, 38) vorgetragen sowie substantiierte Beweisanträge gestellt.
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89
    Die dann notwendig werdende Überprüfung sowohl der Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens des Bruders nach Sektion 2 PTA, das der Beigeladene den Behörden nicht gemeldet hat, als auch der zur Anwendung kommenden Strafvorschriften auf ihren etwaigen politischen Charakter (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - BVerfGE 80, 315, sowie Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258) hat das Oberverwaltungsgericht anhand des Wortlauts der Rechtsnormen auf der Grundlage eines authentischen Textes vorzunehmen.
  • BVerwG, 24.06.1999 - 9 B 18.99

    Heranziehung zum Wehrdienst bzw. drohende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung

    In der Folgezeit hatte das Bundesverwaltungsgericht verschiedentlich Fälle zu entscheiden, in denen die Anhörungsmitteilung vor der Berufungsbegründung erging, ohne daß es in verfahrensrechtlicher Hinsicht an dieser zeitlichen Abfolge Anstoß genommen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 EntlG Nr. 60; Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO (n.F.) Nr. 10; Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Nr. 91).

    Die Prozeßbeteiligten sollen auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Entscheidung durch Beschluß nicht abstrakt und allgemein, sondern gerade in ihrem Rechtsstreit hingewiesen, das Gericht soll zur Prüfung von Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Vorgehens nach § 130 a VwGO in diesem speziellen Verfahren veranlaßt werden (BVerwG, Urteil vom 6. März 1990, a.a.O., S. 18).

    Nur wenn sich die prozessuale Lage des konkreten Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, daß ein Prozeßbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag ergänzt oder erweitert, ist es erforderlich, daß das Gericht - will es auch angesichts der veränderten Prozeßlage an seiner Absicht festhalten, durch Beschluß zu entscheiden - die Beteiligten erneut durch eine Anhörungsmitteilung über die (unverändert) vorgesehene Verfahrensweise unterrichtet (BVerwG, Urteil vom 6. März 1990, a.a.O., S. 18 f. und Beschluß vom 28. August 1995, a.a.O., S. 22).

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Das vom Beschwerdeführer zitierte Grundsatzurteil des 9. Senats vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 Nr. 32 (ebenso BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 Nr. 60; vgl. auch Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. Nr. 10) betraf insoweit ein vergleichbares Verfahren, als dem Kläger nach Einlegung der Berufung, aber vor dem Eingang der Berufungsbegründung mitgeteilt worden war, daß eine Zurückweisung der Berufung nach dem EntlG in Betracht komme.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des

    Eine formularmäßige Mitteilung ohne Bezug auf den konkreten Fall genügt nicht (BVerwG DVBl. 1991, 156; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.09.1993 - L 4 J 109/93 - LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.09.1995 - L 2 Kn 69/95 - Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Auflage, 1997, VI Rdn. 220, Kummer, Das sozialgerichtliche Verfahren, 1996, Rdn. 207).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 142/01

    GdB-Herabsetzung - Verfahrensmangel - Mindestanforderung an Entscheidungsgründe -

    Eine formularmäßige Mitteilung ohne Bezug auf den konkreten Fall genügt nicht (BVerwG DVBl. 1991, 156; LSG NW vom 17.09.1993 - L 4 J 109/93 - LSG NW vom 14.09.1995 - L 2 Kn 69/95 - Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Auflage, 1997, VI Rdn. 220; Kummer, Das sozialgerichtliche Verfahren, 1996, Rdn. 207).
  • BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Einer erneuten Anhörungsmitteilung bedarf es daneben auch dann, wenn sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, daß ein Prozeßbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 EntlG Nr. 60 und Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Nr. 91).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 91.10

    Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung

    Einer erneuten Anhörungsmitteilung bedarf es daneben dann, wenn sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung in anderer Hinsicht wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 EntlG Nr. 60 S. 18).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10

    Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Einer erneuten Anhörungsmitteilung bedarf es daneben dann, wenn sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung in anderer Hinsicht wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 EntlG Nr. 60 S. 18).
  • BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 90.10

    Anspruch auf rechtliches Gehör; rechtswidriger Abgabenbescheid; zuwarten auf

    Einer erneuten Anhörungsmitteilung bedarf es daneben dann, wenn sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung in anderer Hinsicht wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 EntlG Nr. 60 S. 18).
  • BVerwG, 25.09.1990 - 9 B 115.90

    Anspruch auf rechtliches Gehör und schriftliches Verfahren

    Solange das nicht geschehen ist, ist das Gericht grundsätzlich nicht gehalten, von sich aus nach Eingang der Zustimmung aller Prozeßbeteiligten zum schriftlichen Verfahren mit der Entscheidung noch zuzuwarten oder die Beteiligten zu etwaigem abschließenden Vortrag aufzufordern (vgl. auch Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 -).
  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 36.92

    Förderung eines Medizinstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Von einer nochmaligen Anhörungsmitteilung kann allerdings abgesehen werden, wenn das neue Vorbringen des Berufungsführers nicht jenen Anforderungen genügt, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfüllt sein müssen, damit das Tatsachengericht gehalten ist, durch weitere Ermittlungen bzw. eine Vorabentscheidung darauf einzugehen (ebenso z.B. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - ).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 92.10

    Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01

    Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft trotz Wohnsitzwechsel in die

  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 96.10

    Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 93.10

    Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung

  • BVerwG, 06.03.1996 - 11 B 151.95

    Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage wegen fehlenden Verschuldens des

  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10

    Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung

  • BVerwG, 08.08.1996 - 4 B 149.96

    Absehen von einer nochmaligen Anhörung - Verpflichtung zur Erhaltung und

  • BVerwG, 31.07.1996 - 9 B 268.96

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung des

  • BVerwG, 29.08.1994 - 7 B 142.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Hessen, 09.06.1994 - 6 UE 132/94

    Anhörung vor Entscheidung durch Gerichtsbescheid; rechtmäßige Exmatrikulation

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - L 8 SO 14/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 10 SB 28/03

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) - Einzel-GdB - Gesamt-GdB

  • BVerwG, 07.01.1993 - 5 B 177.92

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - L 5 AS 101/08
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